Förderung von Dachbegrünung durch Städte und Gemeinden

Die direkten und indirekten Fördermaßnahmen auf kommunaler Ebene umfassen ein breites Spektrum, angefangen bei Vorgaben in der Bebauungsplanung über direkte finanzielle Zuschüsse bis hin zur Reduktion der Niederschlagsgebühren durch Gründächer uvm. 

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Vorgaben in der Bebauungsplanung oder der Gestaltungssatzung

In immer mehr Städten und Gemeinden ist eine Dachbegrünung fester Teil der Bebauungsplanung,  sodass eine Dachbegrünung für Neubauten in bestimmten Gebieten vorgeschrieben ist. Je nach Kommune wird bspw. festgelegt, dass flache oder wenig geneigte Dächer begrünt werden müssen. Ohne eine entsprechende Dachbegrünung wird keine Baugenehmigung für Neubauten mehr erteilt. Während sich die Angaben in der Bebauungsplanung immer auf einzelne Baugebiete beziehen, sind die Vorgaben in der Gestaltungssatzung grundsätzlicher und haben bspw. die gesamte Stadt im Blick. Hier können ebenfalls Angaben zur Installation von Gründächern bei Neu- oder Umbauten hinterlegt werden.
Ein Beispiel für solch eine Gestaltungssatzung ist die Stadt Achim:

Beispiel Aachen

§6 Gestaltungsvorgaben für Flachdächer

 

  1. Diese Regelung gilt für Flachdächer von sämtlichen Gebäuden außer von Tiefgaragen.
  2. Definition: Flachdächer sind Dächer mit einer Neigung von bis zu 10° (…)
  3. Ab einer Dachfläche von 200 m² müssen Flachdächer flächig und dauerhaft begrünt werden. Die begrünte Fläche muss mindestens 60 % der Gesamtdachfläche betragen

Diese kommunale Maßnahme stellt keine (finanzielle) Förderung im eigentlichen Sinne dar, sondern beinhaltet eine notwendige Anforderung an den Bauherrn, um überhaupt eine Immobilie bauen oder umbauen zu dürfen.

Direkte Fördermaßnahmen / Zuschüsse für Installation der Dachbegrünung

Neben den regulatorischen Maßnahmen findet man in Städten und Gemeinden zunehmend auch direkte Förderprogramme, die in Form von nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten einen finanziellen Anreiz setzen sollten, Gründächer zu installieren. Diese Mittel können häufig mit Programmen der Landes- und Bundesebene kombiniert werden, sodass man mit der gleichzeitigen Inanspruchnahme mehrerer Fördermaßnahmen die Installationskosten für ein Gründach signifikant senken kann. Typischerweise zielen die Förderprogramme auf kommunaler Ebene auf Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen ab.
Je nach Stadt und Kommune variiert die Förderung sehr stark, wobei die folgenden Faktoren solch ein Förderprogramm typischerweise charakterisieren:

  • Maximaler Förderbetrag pro m²  bzw. pro Vorhaben
    Beispiel: Maximale Förderung von 80 € / m² und 100.000 € / Vorhaben.
  • Maximale Förderquote der Gesamtsumme
    Beispiel: Es werden maximal 50 % eines Vorhabens gefördert. Dieser Satz kann in Einzelfällen aber auch bis zu 100 % betragen, sodass das komplette Gründach finanziert wird!
  • Voraussetzungen, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann
    Beispiel: Mindestfläche des Gründachs 10 m², Mindestaufbaustärke 6 cm

Indirekte Fördermaßnahmen durch Reduktion der Niederschlagsgebühren

Neben der direkten Förderung durch Zuschüsse oder Kredite bei der Installation gewähren immer mehr Kommunen zusätzlich eine Reduktion der Niederschlags- oder Abwassergebühren, was mit einer indirekten / nachgelagerten Förderung gleichzusetzen ist. Werden vom Gründach die jeweils notwendigen Bedingungen erfüllt, wird in der Regel eine Reduktion der Niederschlagswassergebühr eingeräumt. In vielen Kommunen werden hier sogar keine gesonderten Bedingungen gestellt, sodass die Reduktion für jedes Gründach beantragt werden kann. 

  • Typische Bedingungen beziehen sich auf die Aufbauhöhe (“Aufbauhöhe mind. 6 cm”) und /  oder auf den Wasserrückhalt (“Mind. 50 %”; “Dauerhafter Wasserrückhalt”) und / oder die Geschlossenheit der Pflanzendecke (“Dauerhaft begrünt”; ”Geschlossene Pflanzendecke”)
  • Anteil der Niederschlagswassergebühren wird erlassen, zwischen 20 und 100 % (ein Großteil der Städte erlässt zwischen 50 und 70 %), d.h. so sind jährliche Ersparnisse von bis 1,72 € pro m² Dachbegrünung möglich (abhängig von den jeweiligen Gebühren vor Ort)

Die lokal verfügbaren Fördermaßnahmen kann man in der Regel problemlos bei der Kommune / Stadt erfragen. Wir unterstützen Sie dabei selbstverständlich gerne!