Förderung von Dachbegrünungen in Frankfurt

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Überblick Förderprogramm Dachbegrünung in Frankfurt

Die Stadt Frankfurt unterstützt Dachbegrünungsmaßnahmen und stellt mit dem Förderprogramm „Frankfurt frischt auf“ umfangreiche finanzielle Mittel zur Verfügung, mit der das Stadtklima verbessert werden soll. Dabei wird eine breite Zielgruppe angesprochen – Privatleute genauso gut wie Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften etc., die eine Dachbegrünung installieren wollen.

Welche Arten von Dachbegrünungen werden in Frankfurt gefördert?

Um ein Projekt als förderfähig deklarieren zu können, werden konkrete Vorgaben von der Stadt Frankfurt für die Dachbegrünung gemacht. Extensive Dachbegrünungen müssen mind. 8 cm durchwurzelbarer Substratschicht vorweisen, um die Förderung erhalten zu können. Zudem werden nur Dachbegrünungen gefördert, die auf Dächern mit einer maximalen Dachneigung von 30° installiert werden. Zudem muss die Maßnahme freiwillig sein, darf also bspw. nicht baurechtlich vorgeschrieben sein. 

Welche konkreten Arbeiten sind in Frankfurt förderfähig?

Mit diesem Programm können Zuschüsse für alle Baukosten ab Oberkante der Dachabdichtung, die im Zusammenhang mit der Begrünungsmaßnahme stehen, bzw. bei der nachträglichen Einrichtung eines Wurzelschutzes und/oder der Verbesserung der Tragfähigkeit (Statik) entstehen und die Kosten der Fertigstellungspflege beantragt werden. Darüber hinausgehende Arbeiten sind nicht förderfähig.

Wie hoch sind die Zuschüsse für Dachbegrünungen in Frankfurt?

Die Stadt Frankfurt beteiligt sich mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten für die neue Dachbegrünung. Die maximale Fördersumme ist auf 50.000€ pro Maßnahme oder Liegenschaft begrenzt, so dass bspw. Wohnungsbaugesellschaften für verschiedene Liegenschaften sich auch mehrfach um die Förderung bewerben können und ggf. jede Liegenschaft mit bis zu 50.000€ gefördert werden kann.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm der Stadt Frankfurt für Dachbegrünungen richtet sich sowohl an private Eigentümer von Häusern und Grundstücken, aber ebenso an Wohnungsbaugesellschaften und Unternehmen, so dass dieses Förderprogramm einer breiten Empfängergruppe offensteht und die Zuschüsse genützt werden können.

Was muss man bei der Förderung in Frankfurt beachten?

Wie die meisten Förderprogramme gibt auch das Förderprogramm der Stadt Frankfurt eine Reihe von Punkten vor, die man beim Antrag und der anschließenden Nutzung der Dachbegrünung beachten muss.

  • Sobald eine Maßnahme baurechtlich vorgeschrieben ist, kann diese nicht mehr gefördert werden.
  • Vor Bewilligung der Förderung darf nicht mit den Arbeiten für die Dachbegrünung begonnen werden, wozu auch der Vertragsabschluss zählt.
  • Die Dachbegrünung muss mindestens 10 Jahre nach Fertigstellung gepflegt werden.
  • Wird die Dachbegrünung auf einem vermieteten Objekt installiert, darf sie nicht mietpreissteigernd auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
  • Eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen, also mehrfache Förderung der gleichen Maßnahme, ist nicht zulässig.

Welche Alternativen gibt es zur kommunalen Förderung von Dachbegrünungen in Frankfurt?

Neben der Förderung in Frankfurt gibt es die Möglichkeit, Dachbegrünungen auf Landes- und Bundesebene fördern zu lassen. Unterschiedliche Förderprogramme, zum Beispiel vom BAFA oder von der KfW gibt es zu diesem Thema.