Förderung von Dachbegrünungen in NRW

Themen der Seite

Überblick Förderprogramm Dachbegrünung in NRW

Für Dachbegrünungen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Förderprogramme, angefangen bei KfW-Programmen über Landesfördermittel bis hin zur Unterstützung auf kommunaler / regionaler Ebene. Zum Teil sind diese Fördermittel untereinander kombinierbar, so dass es immer empfehlenswert ist, neben der KfW-Förderung und der kommunalen Unterstützung ebenso die Dachbegrünungsförderung auf Landesebene, hier konkret für NRW zu betrachten.

NRW-Förderung durch das Programm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“

Im Rahmen der Maßnahmen für die Klimaanpassung in NRW werden zahlreiche Maßnahmen zur Dachbegrünung unterstützt. Das entsprechende Programm heißt „Klimawandelvorsorge in Kommunen“, mit der sich Städte und Kommunen um die Förderung der Dachbegrünung durch das Land NRW bewerben konnten. Die Antragsfrist ist am 30.04.2023 abgelaufen, was aber nicht gleichzeitig bedeuten muss, dass eine Förderung nun nicht mehr möglich ist. Wenn bspw. die Kommunen die Fördermittel zwar zugeteilt, aber noch nicht an konkrete Projekte in der jeweiligen Kommune weitergeleitet haben, kann man sich lokal noch informieren, ob noch Gelder verfügbar sind.

Inhalt des Förderprogramms in NRW

Allgemein möchte NRW mit dem Förderprogramm zur Klimawandelvorsorge Kommunen dabei unterstützen, Maßnahmen zur Hitzevorsorge zu realisieren, um den steigenden Temperaturen in den Städten und Kommunen zu begegnen. Bestehende Förderangebote werden ergänzt um die Bausteine Dach- und Fassadenbegrünung. Gründächer und begrünte Wände können dafür sorgen, extreme Temperaturen im Sommer zu reduzieren. Dachbegrünungen leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Minderung der Hitzebelastung. Die darin enthaltenen Maßnahmen erhöhen die Durchgrünung der Stadt bzw. der Gemeinde und haben neben der Anpassung an den Klimawandel auch weitere positive Effekte wie z.B. eine Erhöhung der Biodiversität.

Welche Dachbegrünungen werden vom Land NRW gefördert?

Förderfähig ist in dem Programm die Begrünung von Dächern (zum Beispiel Flachdächern, aber ebenso die Begrünung von Sattel- oder Steildächern) und Fassaden durch eine Bepflanzung mit vorrangig mehrjährigen, standortgerechten, heimischen oder trockenresistenten Pflanzenarten, wie zum Beispiel Sedum. Diese Maßnahmen müssen, um förderfähig zu sein, dass sie der Wasserversickerung, -speicherung oder Abmilderung von Hitze dienen – alles Eigenschaften, die Dachbegrünungen bieten.

Wer kann diese Förderung der Dachbegrünung durch NRW beantragen?

Anders als bei vielen anderen Förderprogrammen für Dachbegrünungen können die Mittel nicht direkt bei der NRW.Bank oder beim Land NRW beantragt werden, sondern der Prozess läuft in der Regel zweistufig ab. Die Stadt / Kommune bewirbt sich beim Land um die Teilnahme an dem Förderprogramm. Wenn sie den an dem Förderprogramm teilnehmen kann, werden die Fördermittel von der Stadt / Kommune an entsprechenden Stellen weitergeleitet, die Maßnahmen zur Dachbegrünung umsetzen. Das können öffentliche Institutionen sein (bspw. Schulen, KiTas etc.), aber ebenso können Privathaushalte von dieser Förderung profitieren, indem die Fördergelder vom Land NRW über die Kommunen an die Privathaushalte weitergeleitet werden.

Welche Alternativen gibt es zur Förderung von Dachbegrünungen auf Landesebene in NRW?

Neben der Landesförderung gibt es die Möglichkeit, Dachbegrünungen auf kommunaler und Bundesebene fördern zu lassen. Unterschiedliche Förderprogramme, zum Beispiel vom BAFA oder von der KfW gibt es zu diesem Thema, sowie von zahlreichen Städten und Gemeinden in NRW.

Förderprogramme von Städten in NRW

  • Förderung von Dachbegrünung in Köln
  • Förderung von Dachbegrünung in Düsseldorf
  • Förderprogramm von Dachbegrünung in Essen